Beschluss:
1. Der Gemeinderat der Gemeinde
Petershausen erlässt die in der Anlage beigefügte Vorkaufsrechtsatzung für das
Grundstück FlNr. 55 der Gemarkung Petershausen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Vorkaufsrechtssatzung öffentlich bekanntzumachen.