Beschluss:
- Der Gemeinderat beschließt für die Fl.Nr. 1011, Gmk. Petershausen den bestehenden Flächennutzungsplan gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 und § 5 BauGB zu ändern. Die Fläche soll als „Sondergebiet Energieerzeugung“ dargestellt werden. Der Umgriff ist in beiliegender Anlage dargestellt.
Das genannte Änderungsverfahren
des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans ist gemäß § 8 Abs. 3 BauGB
parallel durchzuführen.
Die Verwaltung wird beauftragt,
vorgenannten Beschluss bekanntzumachen.
- Der Gemeinderat beschließt für die Fl.Nr. 1011,
Gmk. Petershausen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1
Satz 1 und § 9 und 12 BauGB zum Zwecke der Errichtung von Anlagen zur
Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien aufzustellen. Der Umgriff
ist aus beiliegender Anlage ersichtlich.
Das genannte Änderungsverfahren
des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans ist gemäß § 8 Abs. 3 BauGB
parallel durchzuführen.
Die Verwaltung wird beauftragt,
vorgenannten Beschluss bekanntzumachen.