Beschluss:
Sofern der Bundestag-rat einer weiteren Optionsverlängerung des § 27 Abs. 22 UStG zustimmt, beschließt der Gemeinderat, dass die Gemeinde Petershausen Ihre Optionserklärung zum 01.01.2023 widerruft.
Beschluss:
Sofern der Bundestag-rat einer weiteren Optionsverlängerung des § 27 Abs. 22 UStG zustimmt, beschließt der Gemeinderat, dass die Gemeinde Petershausen Ihre Optionserklärung zum 01.01.2023 widerruft.