Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt für die Fl.Nrn. 1005, 1009/5,1009/4, sowie einer Teilfläche der Fl.Nr. 1009/33 Gmk. Petershausen den bestehenden Flächennutzungsplan gemäß
§ 2 Abs. 1 Satz1 und § 5 BauGB zu ändern. Die Fläche soll als „Gewerbegebiet“ (GE) dargestellt werden. Der Umgriff ist in beiliegender Anlage dargestellt.
Das genannte Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans und
des Bebauungsplans ist gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel durchzuführen. Die
Verwaltung wird beauftragt, vorgenannten Beschluss bekanntzumachen.
Der Gemeinderat beschließt für
die. Fl.Nrn. 1005, 1009/5,1009/4, sowie einer Teilfläche der Fl.Nr. 1009/33
Gmk. Petershausen einen Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 und § 9 und 12
BauGB zum Zwecke der Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen
aufzustellen. Der Umgriff ist aus beiliegender Anlage ersichtlich.
Das genannte Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans und
des Bebauungsplans ist gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel durchzuführen. Die
Verwaltung wird beauftragt, vorgenannten Beschluss bekanntzumachen.