Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt für die Fl.Nrn. 1005, 1009/5,1009/4, sowie einer Teilfläche der Fl.Nr. 1009/33 Gmk. Petershausen den bestehenden Flächennutzungsplan gemäß

§ 2 Abs. 1 Satz1 und § 5 BauGB zu ändern. Die Fläche soll als „Gewerbegebiet“ (GE) dargestellt werden. Der Umgriff ist in beiliegender Anlage dargestellt.

 

Das genannte Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans ist gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, vorgenannten Beschluss bekanntzumachen.

 

Der Gemeinderat beschließt für die. Fl.Nrn. 1005, 1009/5,1009/4, sowie einer Teilfläche der Fl.Nr. 1009/33 Gmk. Petershausen einen Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 und § 9 und 12 BauGB zum Zwecke der Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen aufzustellen. Der Umgriff ist aus beiliegender Anlage ersichtlich.

 

Das genannte Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans ist gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, vorgenannten Beschluss bekanntzumachen.