Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss verweigert das Einvernehmen zu der geplanten Bebauung aus oben angeführtem Grund.
Kosten für erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere Bordstein-absenkungen, Versetzung von Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind von den Antragstellern zu entrichten.