Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss billigt den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Schulstraße-West“. Der Entwurf der Satzung erhält das Fassungsdatum 20.12.2022.

 

Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren durchzuführen und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Das Verfahren wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt. Dies hat folgende Auswirkungen:

 

-       Von der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB wird abgesehen

-       Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen

-       Der Umweltbericht nach § 2 a BauGB ist nicht erforderlich

-       Die zusammenfassende Erklärung nach § 10 a BauGB ist nicht erforderlich

-       Der naturschutzrechtliche Ausgleich (Ausgleichsflächen) wird nicht erbracht