Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss billigt den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Schulstraße-West“. Der Entwurf der Satzung erhält das Fassungsdatum 20.12.2022.
Die Verwaltung wird
beauftragt das Verfahren durchzuführen und die Beteiligung der Öffentlichkeit
nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.
Das Verfahren wird
im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt. Dies hat folgende
Auswirkungen:
- Von der frühzeitigen Beteiligung nach § 3
Abs.1 BauGB wird abgesehen
- Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
wird abgesehen
- Der Umweltbericht nach § 2 a BauGB ist nicht
erforderlich
- Die zusammenfassende Erklärung nach § 10 a
BauGB ist nicht erforderlich
- Der naturschutzrechtliche Ausgleich
(Ausgleichsflächen) wird nicht erbracht