Beschluss:
Der Gemeinderat stellt fest, dass Herr Marcel Fath für
diesen Tagesordnungspunkt persönlich Beteiligter im Sinn des Art. 49 GO ist.
Der Gemeinderat erteilt dem Ersten Bürgermeister, Herrn
Marcel Fath, die Entlastung für die Jahresrechnung 2021 nach Art. 102 Abs. 3
GO.