Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt für das gesamte Gemeindegebiet einen sachlichen Teilflächennutzungsplan zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen gem. „“ 2 Abs. 1, 5 Abs. 2 Buchst. b) BauGB.
Ziel ist es durch eine positive Planung von Windkraftanlagen eine räumliche Steuerung für das gesamte Planungsgebiet zu erreichen (§ 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB).
Die Aufstellung des Teilflächennutzungsplan erhält die Bezeichnung „14. Änderung des Flächennutzungsplans, Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen“.