Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu der geplanten Bebauung wie in der Fragestellung zum Vorbescheid beschrieben (§ 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB). Die Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB sind zu erfüllen und dem Landratsamt Dachau nachzuweisen.
Kosten für erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere Bordstein-absenkungen, Versetzung von Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind von den Antragstellern zu entrichten.