Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 6

Beschluss:

  1. Der Gemeinderat beschließt für die Fl.Nr. 1682, Gmk. Petershausen den bestehenden Flächennutzungsplan gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 und § 5 BauGB zu ändern. Die Fläche soll als „Sondergebiet Energieerzeugung“ dargestellt werden. Der Umgriff ist in beiliegender Anlage dargestellt.

 

Das genannte Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans ist gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel durchzuführen.

Die Verwaltung wird beauftragt, vorgenannten Beschluss bekanntzumachen.

 

  1.                Der Gemeinderat beschließt für die Fl.Nr. 1682, Gmk. Petershausen einen Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 und § 9 BauGB zum Zwecke der Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien aufzustellen. Der Umgriff ist aus beiliegender Anlage ersichtlich.

 

Das genannte Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans ist gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel durchzuführen.

Die Verwaltung wird beauftragt, vorgenannten Beschluss bekanntzumachen.