Beschluss:
- Der Gemeinderat beschließt für die Fl.Nr. 1682, Gmk. Petershausen den bestehenden Flächennutzungsplan gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 und § 5 BauGB zu ändern. Die Fläche soll als „Sondergebiet Energieerzeugung“ dargestellt werden. Der Umgriff ist in beiliegender Anlage dargestellt.
Das genannte Änderungsverfahren
des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans ist gemäß § 8 Abs. 3 BauGB
parallel durchzuführen.
Die Verwaltung wird beauftragt,
vorgenannten Beschluss bekanntzumachen.
- Der Gemeinderat beschließt für die Fl.Nr. 1682,
Gmk. Petershausen einen Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 und § 9
BauGB zum Zwecke der Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus
erneuerbaren Energien aufzustellen. Der Umgriff ist aus beiliegender
Anlage ersichtlich.
Das genannte Änderungsverfahren
des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans ist gemäß § 8 Abs. 3 BauGB
parallel durchzuführen.
Die Verwaltung wird beauftragt,
vorgenannten Beschluss bekanntzumachen.