Beschluss:
Der Gemeinderat erlässt die nachfolgend genannte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit Anlagen.
Haushaltssatzung
Haushaltssatzung der Gemeinde Petershausen
(Landkreis Dachau) für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Petershausen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit 15.266.700 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit 6.634.100 €
ab.
§ 2
1.
Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen für die Gemeinde Petershausen wird auf 0 €
festgesetzt.
2. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Eigenbetrieb der Gemeinde Petershausen wird auf 3.750.300 € festgesetzt.
§ 3
1.
Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögenshaushalt der Gemeinde Petershausen sind in Höhe von 0 € vorgesehen.
2.
Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsplan
des Eigenbetriebs der Gemeinde Petershausen sind in Höhe von 0 € vorgesehen.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 390 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 390 v. H.
2. Gewerbesteuer 360 v. H.
§ 5
1.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan für die Gemeinde
Petershausen wird auf 1.500.000 € festgesetzt.
2. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb der Gemeinde Petershausen wird auf 500.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Petershausen, den Gemeinde Petershausen
(Siegel)
Marcel Fath
1. Bürgermeister