Beschluss:
Der
Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum Antrag auf Neubau
eines Einfamilienhauses mit Garage und KFZ-Stellplatz auf Fl.Nr.: 206/12, Gmk.:
Obermarbach, vom
04.04.2023 gem. § 30 BauGB. Dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes wird zugestimmt.
Kosten
für erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere
Bordstein-absenkungen, Versetzung von Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten,
sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind von den Antragstellern zu
entrichten.