Beschluss:
1.
Der
Gemeinderat billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Sollern“,
bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil und der Begründung in der Fassung
vom 20.07.2023.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt das weitere Verfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplanes „Solarpark Sollern“ nach den Vorschriften des aktuell geltenden
Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere die frühzeitige Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung, durchzuführen.