Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

 

1.              Den jeweiligen Einzelbeschlüssen zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen (siehe Einzelabwägung Pkt. 1.1. bis 1.4.) eingegangenen Stellungnahmen wird zugestimmt. Das Ergebnis ist den Betroffenen mitzuteilen.

2.              Von der Öffentlichkeit gingen im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen ein.

3.              Da die vorgenommenen redaktionellen Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berühren, ist kein erneutes Beteiligungsverfahren erforderlich.

4.              Die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich zwischen Siedlung Lindach und Ortslage Ziegelberg, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und der Begründung mit Umweltbericht (Teil B), jeweils in der Fassung vom 27.07.2023, wird festgestellt.

5.              Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.