Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
1.
Den
jeweiligen Einzelbeschlüssen zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der
erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen (siehe Einzelabwägung Pkt.
1.1. bis 1.4.) eingegangenen Stellungnahmen wird zugestimmt. Das Ergebnis ist
den Betroffenen mitzuteilen.
2.
Von der Öffentlichkeit gingen im Rahmen der
öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen ein.
3.
Da die vorgenommenen redaktionellen Änderungen
die Grundzüge der Planung nicht berühren, ist kein erneutes
Beteiligungsverfahren erforderlich.
4.
Die 13.
Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich zwischen Siedlung Lindach
und Ortslage Ziegelberg, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und der
Begründung mit Umweltbericht (Teil B), jeweils in der Fassung vom
27.07.2023, wird festgestellt.
5.
Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere
Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.