Beschluss:
- Der Gemeinderat beschließt für die Fl.Nr. 676, Gmk. Obermarbach den bestehenden Flächennutzungsplan gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 und § 5 BauGB zu ändern. Die Fläche soll als „Sondergebiet Energieerzeugung“ dargestellt werden. Der Umgriff ist in beiliegender Anlage dargestellt.
Das genannte Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans ist gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel durchzuführen.
Die Verwaltung wird beauftragt, vorgenannten Beschluss bekannt zu machen.
- Der Gemeinderat beschließt für die Fl.Nr. 676, Gmk. Obermarbach einen Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 und § 9 BauGB zum Zwecke der Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien aufzustellen. Der Umgriff ist aus beiliegender Anlage ersichtlich.
Das genannte Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans ist gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel durchzuführen.
Die Verwaltung wird beauftragt, vorgenannten Beschluss bekanntzumachen.