Beschluss:
1.
Der
Gemeinderat billigt den Vorentwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplans
„Solarpark Sollern“, bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil und der
Begründung in der Fassung vom 27.07.2023.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt das weitere Verfahren zur 16. Änderung des
Flächennutzungsplans „Solarpark Sollern“ nach den Vorschriften des aktuell
geltenden Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere die frühzeitige
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, durchzuführen.