Beschluss:
Der Werkausschuss des EGP nimmt den Zwischenbericht 2012 mit Stand vom 31.08.2012 zur Kenntnis und stimmt den aufgezeigten Ansatzüberschreitungen zu.
Der Werkausschuss
beschließt, auf den Zwischenbericht zum zweiten Halbjahr 2012 zu verzichten, da
alle notwendigen Informationen im Zuge des geforderten Jahresabschlusses 2012
gemäß § 20 EBV und des Lageberichts § 24 EBV vorgelegt werden.