Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem vorgelegten Antrag auf Baugenehmigung vom 27. September 2012, zur Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses mit Carport auf der Fl. Nr. 1216/2 gem. §30 BauGB. Der entsprechenden Ausnahme gemäß den Festsetzungen A.3 wird gemäß § 31 Abs. 1 BauGB zugestimmt.

 

Kosten für erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere Bordstein-absenkungen, Versetzung von Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind von den Antragstellern zu entrichten.