Beschluss:
Der Bau- und
Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem vorgelegten Antrag auf
Baugenehmigung vom 27. September 2012, zur Errichtung eines
Betriebsleiterwohnhauses mit Carport auf der Fl. Nr. 1216/2 gem. §30 BauGB. Der
entsprechenden Ausnahme gemäß den Festsetzungen A.3 wird gemäß § 31 Abs. 1
BauGB zugestimmt.
Kosten für
erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere
Bordstein-absenkungen, Versetzung von Schaltschränken und
Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind
von den Antragstellern zu entrichten.