Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt
zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans „Gewerbegebiet Eheäcker“ nach erfolgter Beteiligung der Öffentlichkeit mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange in der Zeit von 30.07.2012 bis 31.08.2012
- den jeweiligen Einzelbeschlüssen zur
Prüfung und Abwägung der Stellungnahmen zuzustimmen;
- die 5. Änderung des rechtskräftigen
Flächennutzungsplans entsprechend dem Entwurf vom 29.03.2012
(Feststellungsbeschluss). Der Plan erhält das Fassungsdatum vom
25.10.2012. Die zugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht wird
gebilligt.
- beauftragt die Verwaltung
die 5. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans dem Landratsamt Dachau zur Genehmigung vorzulegen und die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Planänderung mit Begründung und Umweltbericht während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.