Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Beschluss:

1. Der Gemeinderat beschließt:

 

a) für die Grundstücke Fl.Nr. 1173 Teilfläche und 1174 Teilfläche, Gmk. Petershausen, ist der geltende Flächennutzungsplan gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB und § 5 BauGB zu ändern. Die Flächen sollen anstatt als „Friedhofserweiterungsfläche“ als allgemeines Wohngebiet WA dargestellt werden. Das Änderungsverfahren erhält die Bezeichnung „Flächennutzungsplan, 10. Änderung“. Der Umgriff ist in beigefügter Anlage 1 dargestellt.

 

b) für die Grundstücke Fl.Nr. 1173, 1174, 1170/28 und 1177/4 Gmk. Petershausen ist ein Bebauungsplan gem. § 2 Abs. 1 und § 9 BauGB zum Zwecke der Wohnbebauung für ein allgemeines Wohngebiet aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Gartenstraße-West“. Der Umgriff ist in beiliegender Anlage 2 dargestellt. Gleichzeitig wird der Bebauungsplan Nr. 30 „Gartenstraße“ im Bereich Fl.Nr. 1173, 1174, 1170/28 und 1177/4 durch den neuen Bebauungsplan „Gartenstraße-West“ ersetzt. Der Umgriff ist in Anlage 3 dargestellt.

 

c) das in vorstehend a) genannte Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes und das vorstehend in b) genannte Bebauungsplanverfahren ist gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel durchzuführen.

 

2. die Verwaltung wird beauftragt, vorgenannten Beschluss zu 1., ortsüblich bekannt zu machen.