Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Für den innenstadtrelevanten Einzelhandel wird vorläufig folgender Umgriff definiert:

1. die gesamte Bahnhofstraße mit dem Bahnhofsvorplatz mit Lagerhausstraße bis Arztpraxis

2. Kreuzungsbereich Bahnhofstraße / Marbacher Straße

3. die Indersdorfer Straße vom Pertrichplatz bis Einmündung Kirchstraße (JUZ)

4. den Pertrichplatz sowie den Marktplatz

5. die Jetzendorfer Straße bis Einmündung Hubertusweg

6. die Münchner Straße bis Einmündung Jahnstraße

jeweils mit allen daran angrenzenden Gebäuden.

Die Verwaltung wird zur Sitzung im Dezember entsprechende Lagepläne mit möglichen Umgriffen vorbereiten.