Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss
erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines
Dreigenerationenhauses mit Garagen und Stellplätzen vom 06.11.2012 gem. § 34
BauGB. Der beantragten Abweichung von den Abstandsflächen wird, vorbehaltlich
der Unterschrift und vorbehaltslosen Zustimmung des Eigentümers der Fl.Nr.
357/35, zugestimmt.
Kosten für erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere Bordstein-absenkungen, Versetzung von Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind von den Antragstellern zu entrichten.