Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Dreigenerationenhauses mit Garagen und Stellplätzen vom 06.11.2012 gem. § 34 BauGB. Der beantragten Abweichung von den Abstandsflächen wird, vorbehaltlich der Unterschrift und vorbehaltslosen Zustimmung des Eigentümers der Fl.Nr. 357/35, zugestimmt.

Kosten für erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere Bordstein-absenkungen, Versetzung von Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind von den Antragstellern zu entrichten.