Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass für die Grundstücke mit den Fl.Nr. 12/4 und 12/5 der Gemarkung Asbach eine Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 BauGB, zur Errichtung von 2 Einfamilienhäusern mit Doppelgaragen, aufgestellt wird.
Sämtliche Kosten für
die Planung sind von den Antragstellern zu tragen. Hierzu ist ein
entsprechender städtebaulicher Kostenübernahmevertrag abzuschließen.
Der
Aufstellungsbeschluss ist nach Vorlage des städtebaulichen
Kostenübernahmevertrages bekanntzumachen.