Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dass für die Grundstücke mit den Fl.Nr. 12/4 und 12/5 der Gemarkung Asbach eine Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 BauGB, zur Errichtung von 2 Einfamilienhäusern mit Doppelgaragen, aufgestellt wird.

Sämtliche Kosten für die Planung sind von den Antragstellern zu tragen. Hierzu ist ein entsprechender städtebaulicher Kostenübernahmevertrag abzuschließen.

Der Aufstellungsbeschluss ist nach Vorlage des städtebaulichen Kostenübernahmevertrages bekanntzumachen.