Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass für eine Teilfläche des Grundstücks mit der Fl.Nr. 235/1 der Gemarkung Obermarbach eine Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 BauGB zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung aufgestellt wird.
Sämtliche Kosten für die Planung sind von den Antragstellern zu tragen. Hierzu ist ein entsprechender städtebaulicher Kostenübernahmevertrag abzuschließen.
Der Aufstellungsbeschluss
ist nach Vorlage des städtebaulichen Kostenübernahmevertrages bekanntzumachen.
Frau Gemeinderätin
Hildegard Kißlinger ist persönlich beteiligt und nimmt an der Abstimmung nicht
teil.