Beschluss:
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
Die Gemeinde
Petershausen bringt unten stehende Stellungnahme in die Diskussion über die
Zukunft des
Landkreises ein. Der Bürgermeister wird beauftragt die Stellungnahme umgehend an die Firma Grontmij GmbH Raum
& Umwelt , z. Hd. Herrn Dipl.-Geograph Christian Fechter, Valpichlerstraße
49, 80686 München, weiterzuleiten mit der Bitte, die Haltung der Gemeinde
Petershausen bei der Formulierung der Leitlinien für den Landkreis Dachau
entsprechend zu berücksichtigen.
Stellungnahme der
Gemeinde Petershausen zu den bisher erarbeiteten Ergebnissen Die Gemeinde
Petershausen stellt fest, dass in den bisher erarbeiteten Ergebnissen
die Auswirkungen,
die zwangsläufig mit dem Bau der Dritten Startbahn einhergehen,
völlig ausgeblendet
sind. Das ist zu erklären mit der durch den Bürgerentscheid in München
eingetretenen Situation .
Die Realisierung
einer Dritten Startbahn hätte jedoch entscheidenden Einfluss auf mehrere der
bisher im Arbeitspapier formulierten Ziele, insbesondere auf die angestrebte
Reduzierung der Verkehrsbelastung und die maßvolle Siedlungsentwicklung. Die
Gemeinde Petershausen wäre davon durch die Nähe zum Flughafen im besonderen
Maße betroffen.
Deswegen regt die
Gemeinde Petershausen an, bei der Festschreibung der künftigen Leitlinien, die
ablehnende Haltung der Landkreisbürger zur Dritten Startbahn als übergeordneten
Gesichtspunkt in einer Präambel darzustellen. Sie schlägt vor, folgende Passage
als Präambel einzufügen:
" Wir lehnen den Bau der dritten
Startbahn ab. Wir stehen mit dieser Haltung an der Seite der Münchner
Bevölkerung, die mit ihrem Bürgerentscheid in München ebenfalls diesen
Bürgerwillen mehrheitlich formuliert hat. Nur aus diesem Kontext erschließen
sich diese Leitlinien und Ziele.
Die Lärmbelastung darf für die Bevölkerung
nicht steigen.“
Frau Gemeinderätin
Andrea Stang bittet, bis zur nächsten Gemeinderatssitzung zu prüfen, ob es
korrekt ist, dass über einen TOP abgestimmt wird, der nicht in der Tagesordnung
steht. Des weiteren bittet sie zu prüfen, ob die Abstimmungsreihenfolge richtig
war.