Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat stellt fest, dass Frau Kißlinger ihr Amt als Gemeinderat niedergelegt hat und entbindet sie somit von ihrem Ehrenamt (Art. 48 Absatz 3 Satz 2 GLKrWG). Ein wichtiger Grund für die Niederlegung liegt vor.