Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, gem. Art. 6 Abs. 3 BayStrWG den Gehweg entlang der Gebäude Marbacher Straße 1 a – 3 b sowie Bahnhofstraße 26 als Gehweg zum Bestandteil der Straße zu widmen.
Der Gehweg beginnt an der nördlichen
Grundstücksgrenze von Fl.Nr. 938 Gmk. Petershausen und verläuft entlang des
Gebäudes Bahnhofstraße 26 und der Marbacher Straße 1 a – 3 a.
Ende des
Eigentümerwegs ist der Gehweg entlang der Marbacher Straße an der südöstlichen
Grundstücksgrenze von Fl.Nr. 938. Der
Gehweg hat eine Länge von 105 m.
Straßenbaulastträger
ist die Gemeinde Petershausen.