Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, gem. Art. 6 Abs. 3 BayStrWG den Gehweg entlang der Gebäude Marbacher Straße 1 a – 3 b sowie Bahnhofstraße 26 als Gehweg zum Bestandteil der Straße zu widmen.

 

Der  Gehweg beginnt an der nördlichen Grundstücksgrenze von Fl.Nr. 938 Gmk. Petershausen und verläuft entlang des Gebäudes Bahnhofstraße 26 und der Marbacher Straße 1 a – 3 a.

Ende des Eigentümerwegs ist der Gehweg entlang der Marbacher Straße an der südöstlichen Grundstücksgrenze von Fl.Nr. 938.  Der Gehweg hat eine Länge von 105 m.

 

Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Petershausen.