Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Für den innenstadtrelevanten Einzelhandel wird folgender Umgriff definiert:

1. die gesamte Bahnhofstraße mit dem Bahnhofsvorplatz mit Lagerhausstraße bis Arztpraxis

2. Kreuzungsbereich Bahnhofstraße / Marbacher Straße

3. die Indersdorfer Straße vom Pertrichplatz bis Einmündung Kirchstraße (JUZ)

4. den Pertrichplatz sowie den Marktplatz

5. die Jetzendorfer Straße bis Einmündung Hubertusweg

6. die Münchner Straße bis Einmündung Jahnstraße

7. die Kirchstraße von der Einmündung Indersdorfer Straße 1 bis Kirchstraße 17

 

jeweils mit allen daran angrenzenden Grundstücken und Gebäuden. Der Umgriff ist im beigefügten Luftbild dargestellt.

Mit diesem Beschluss wird nicht der Ortskern im Sinne der Ortskernsanierungssatzung definiert.