Beschluss:
Für den
innenstadtrelevanten Einzelhandel wird folgender Umgriff definiert:
1. die gesamte
Bahnhofstraße mit dem Bahnhofsvorplatz mit Lagerhausstraße bis Arztpraxis
2. Kreuzungsbereich
Bahnhofstraße / Marbacher Straße
3. die Indersdorfer
Straße vom Pertrichplatz bis Einmündung Kirchstraße (JUZ)
4. den Pertrichplatz
sowie den Marktplatz
5. die Jetzendorfer
Straße bis Einmündung Hubertusweg
6. die Münchner
Straße bis Einmündung Jahnstraße
7. die Kirchstraße
von der Einmündung Indersdorfer Straße 1 bis Kirchstraße 17
jeweils mit allen
daran angrenzenden Grundstücken und Gebäuden. Der Umgriff ist im beigefügten
Luftbild dargestellt.
Mit diesem Beschluss
wird nicht der Ortskern im Sinne der Ortskernsanierungssatzung definiert.