Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem
vorgelegten Antrag auf Baugenehmigung vom 27. November 2012 gemäß §30 BauGB,
zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit einem Stellplatz und einer
Doppelgarage. Den schriftlich beantragten Befreiungen, nach §31 BauGB werden
zugestimmt.
Kosten für erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere Bordstein-absenkungen, Versetzung von Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind von den Antragstellern zu entrichten.