Beschluss:
Der Bau- und
Umweltausschuss billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Gartenstraße-West“ mit
den beschlossenen Änderungen.
Der Entwurf des
Bebauungsplanes erhält das Fassungsdatum 18.12.2012.
Die Verwaltung wird
beauftragt das beschleunigte Verfahren gem. § 13 a BauGB durchzuführen.
Die Träger
öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Öffentlichkeit gem. § 3
Abs. 2 BauGB zu beteiligen.