Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Beschluss:

 

Es wird gemäß Art. 48 Abs. 3 GLKrWG festgestellt, dass nicht Herr Josef Loderer und auch nicht Frau Christa Widmann als Listennachfolger für Frau Hildegard Kißlinger in den Gemeinderat nachrücken. Herr Josef Loderer und Frau Christa Widmann werden von der Verpflichtung, das Amt als Gemeinderatsmitglied anzunehmen, entbunden.

 

Es wird gemäß Art. 48 Abs. 3 GLKrWG festgestellt, dass Herr Josef Mittl als Listennachfolger für Frau Hildegard Kißlinger in den Gemeinderat nachrückt.