Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Beschluss:

 

Es wird gemäß Art. 48 Abs. 3 GLKrWG festgestellt, dass Frau Christine Enzensberger nicht als Listennachfolgerin für Herrn Alexander Amorth in den Gemeinderat nachrückt.

 

Frau Christine Enzensberger wird von der Verpflichtung, das Amt als Gemeinderatsmitglied anzunehmen, entbunden.

 

Es wird gemäß Art. 48 Abs. 3 GLKrWG festgestellt, dass Herr Klaus Hamann als Listennachfolger für Herrn Alexander Amorth in den Gemeinderat nachrückt.