Beschluss:
Es wird gemäß Art. 48 Abs. 3 GLKrWG festgestellt, dass Frau Christine Enzensberger nicht als Listennachfolgerin für Herrn Alexander Amorth in den Gemeinderat nachrückt.
Frau Christine
Enzensberger wird von der Verpflichtung, das Amt als Gemeinderatsmitglied
anzunehmen, entbunden.
Es wird gemäß Art. 48 Abs. 3 GLKrWG festgestellt, dass Herr Klaus Hamann als Listennachfolger für Herrn Alexander Amorth in den Gemeinderat nachrückt.