Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem vorgelegten Antrag auf Vorbescheid für die Variante 1 vom 27. Dezember 2012 gemäß § 34 BauGB, zur Errichtung eines Wohnhauses, sofern alle Abstandsflächen, auch zwischen den Gebäuden eingehalten werden. Variante 2 und 3 fügen sich gem. § 34 BauGB aufgrund der Länge der Baukörper nicht ein. Die erforderliche Anzahl von Stellplätzen gem. der Stellplatzsatzung der Gemeinde Petershausen ist im Antrag auf Baugenehmigung nachzuweisen.

Kosten für erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere Bordstein-absenkungen, Versetzung von Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind von den Antragstellern zu entrichten.

Über den Antrag wird nicht abgestimmt.

 

Der Antrag auf Vorbescheid wird zurückgestellt. Der Bauwerber soll eine Planung vorlegen, welche die Abstandsflächen enthält.