Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum Bauantrag auf Errichtung einer Lagerhalle vom 18.02.2013 gem. § 30 BauGB.
Im
Baugenehmigungsverfahren ist ein Freiflächengestaltungsplan vorzulegen, der
Fachbereich Technischer Umweltschutz ist zu beteiligen.
Kosten für
erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere
Bordsteinabsenkungen, Versetzung von Schaltschränken und
Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind
von den Antragstellern zu tragen.