Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum Bauantrag auf Errichtung einer Lagerhalle vom 18.02.2013 gem. § 30 BauGB.

Im Baugenehmigungsverfahren ist ein Freiflächengestaltungsplan vorzulegen, der Fachbereich Technischer Umweltschutz ist zu beteiligen.

 

Kosten für erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere Bordsteinabsenkungen, Versetzung von Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind von den Antragstellern zu tragen.