Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage vom 14.02.2013 gem. § 30 BauGB. Es werden die Befreiungen zur Länge des südlichen Giebels inklusive Erker mit 10,31 m und zur Überschreitung der südlichen Baugrenze im Bereich des Erkers um 0,33m gem. § 31 Abs. 2 BauGB vom Bebauungsplan Südenstraße erteilt.
Kosten für
erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere
Bordsteinabsenkungen, Versetzung von Schaltschränken und
Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind
von den Antragstellern zu tragen.