Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage vom 14.02.2013 gem. § 30 BauGB. Es werden die Befreiungen zur Länge des südlichen Giebels inklusive Erker mit 10,31 m und zur Überschreitung der südlichen Baugrenze im Bereich des Erkers um 0,33m gem. § 31 Abs. 2 BauGB vom Bebauungsplan Südenstraße erteilt.

 

Kosten für erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere Bordsteinabsenkungen, Versetzung von Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind von den Antragstellern zu tragen.