Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem vorgelegten
Antrag auf Baugenehmigung vom 28.02.2013 gemäß §34 BauGB, zur Errichtung einer
Lagerhalle für Hackschnitzel. Der Abweichung von den Abstandsflächen zwischen
den Gebäuden wird zugestimmt.
Kosten für erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum
(insbesondere Bordstein-absenkungen, Versetzung von Schaltschränken und
Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind
von den Antragstellern zu entrichten.