Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum Antrag zur Errichtung eines Ersatzbaus für ein Betriebsgebäude gem. § 35 BauGB in der im Schreiben des LRA vom 12.03.2013 vorgeschlagenen Form.

Das Gebäude hat ausschließlich landwirtschaftlichen Zwecken zu dienen und ist zu beseitigen, wenn die der Landwirtschaft dienende Funktion, z.B. durch Hofaufgabe, nicht mehr besteht.

Kosten für erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere Bordstein-absenkungen, Versetzung von Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind von den Antragstellern zu entrichten.