Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung eines Kraftwerkgebäudes vom 19.03.2013 gem. § 35 Abs. 1 Nr.3 BauGB.

Das Vorhaben kann nur dann realisiert werden, wenn die beabsichtigte Kraftwerksverlegung genehmigt wird.

 

Kosten für erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere Bordstein-absenkungen, Versetzung von Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind von den Antragstellern zu entrichten.