Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem vorgelegten Antrag auf Nutzungsänderung vom 20. März. 2013, zur Umnutzung einer Gewerbeeinheit zu einer Wohnung auf der Fl. Nr. 63 gem. § 34 BauGB.
Kosten für
erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere
Bordstein-absenkungen, Versetzung von Schaltschränken und
Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind
von den Antragstellern zu entrichten.