Beschluss:
Der Bau und
Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung eines
Einfamilienhauses vom 03.04.2013 gem. §34 BauGB.
Die Erschließung des
Grundstücks ist durch ein Geh- und Fahrtrecht dinglich zu sichern.
Kosten für erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere Bordstein-absenkungen, Versetzung von Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind von den Antragstellern zu entrichten.