Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Der Bau und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses vom 03.04.2013 gem. §34 BauGB.

Die Erschließung des Grundstücks ist durch ein Geh- und Fahrtrecht dinglich zu sichern.

 

Kosten für erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere Bordstein-absenkungen, Versetzung von Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind von den Antragstellern zu entrichten.