Beschluss:
Der Bau und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum Antrag auf Nutzungsänderung von Gewerbeeinheiten zu Wohneinheiten vom 08. Mai 2013 gem. § 34 BauGB.
Kosten für
erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere
Bordstein-absenkungen, Versetzung von Schaltschränken und
Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind
von den Antragstellern zu entrichten.