Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

Beschluss:

Festsetzung D 8.1 und D 8.2 Höhe der Mauer mit 10,50 m

 

abgelehnt                                                                                                                        Ja 4  Nein 5 

 

Die Mauer darf max. 8,50 m hoch sein.

 

angenommen                                                                                                                  Ja 7  Nein 2 

 

 

Folgende Änderungen sollen in den Entwurf noch eingearbeitet werden:

 

  • nachrichtlicher Hinweise auf die untergebaute TG und die dafür vorhandene Dienstbarkeit

 

  • der Verlauf des verrohrten Grabens / Kanal wird nachrichtlich dargestellt.

 

  • sämtliche Gehwege im Geltungsbereich sind mit 2 m zu vermaßen

 

  • aus der Festsetzung D 4.2 wird „Kupfer oder Titanzinkblech unbeschichtet“ gestrichen

 

  • in die Festsetzung zu den Stellplätzen wird der Zusatz „ mindestens 50 % der Stellplätze in der TG“ aufgenommen

Der Bau- und Umweltausschuss billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Ortsmitte“ mit den vorstehend beschlossenen Änderungen. Der Entwurf des Bebauungsplanes erhält das Fassungsdatum 13.06.2013.

Die Verwaltung wird beauftragt das beschleunigte Verfahren gem. § 13 a BauGB durchzuführen. Die Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.