Beschluss:
Festsetzung D 8.1
und D 8.2 Höhe der Mauer mit 10,50 m
abgelehnt Ja
4 Nein 5
Die Mauer darf max.
8,50 m hoch sein.
angenommen Ja
7 Nein 2
Folgende Änderungen
sollen in den Entwurf noch eingearbeitet werden:
- nachrichtlicher Hinweise auf die
untergebaute TG und die dafür vorhandene Dienstbarkeit
- der Verlauf des verrohrten Grabens /
Kanal wird nachrichtlich dargestellt.
- sämtliche Gehwege im Geltungsbereich
sind mit 2 m zu vermaßen
- aus der Festsetzung D 4.2 wird „Kupfer
oder Titanzinkblech unbeschichtet“ gestrichen
- in die Festsetzung zu den Stellplätzen
wird der Zusatz „ mindestens 50 % der Stellplätze in der TG“ aufgenommen
Der Bau- und Umweltausschuss billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Ortsmitte“ mit den vorstehend beschlossenen Änderungen. Der Entwurf des Bebauungsplanes erhält das Fassungsdatum 13.06.2013.
Die Verwaltung wird
beauftragt das beschleunigte Verfahren gem. § 13 a BauGB durchzuführen. Die
Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.