Beschluss:
Der Bau- und
Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung zur
Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Stellplatz vom
28.05.2013 gem. § 34 BauGB.
Kosten für erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere Bordstein-absenkungen, Versetzung von Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind von den Antragstellern zu entrichten.