Beschluss:
Der Bau und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung eines Hauses mit zwei Wohneinheiten vom 27. Mai 2013 gem. § 30 BauGB. Den schriftlich beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Obermarbach I“ wird zugestimmt.
Kosten für erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere Bordstein-absenkungen, Versetzung von Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind von den Antragstellern zu entrichten.