Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt, dass der rechtskräftige Bebauungsplan „Westring II“ geändert wird.
Im Umgriff befinden
sich die Grundstücke Fl.Nr. 343, 138/2 und 139/1 Gemarkung Petershausen.
Sämtliche Kosten für
die Planung sind von der Antragstellerin zu tragen. Hierzu ist ein
städtebaulicher Kostenübernahmevertrag abzuschließen.
Der
Aufstellungsbeschluss ist nach Vorlage des städtebaulichen
Kostenübernahmevertrages bekanntzumachen.