Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum Antrag auf Tektur zur Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses mit Carport, Verschiebung des Bauraumes zum bestehenden Betriebsgebäude, vom 01.07.2013 gem. § 30 BauGB.
Kosten für
erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere
Bordstein-absenkungen, Versetzung von Schaltschränken und
Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind
von den Antragstellern zu entrichten.