Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf
Vorbescheid vom 09.07.2013 für Variante 1 und 2 gem. § 34 BauGB, sofern die
notwendigen Abstandsflächen eingehalten sind, die Höhenlage der Grundstücke
aufgenommen ist und die erforderliche Anzahl von Stellplätzen nachgewiesen
wird. Es ist der erforderliche Stauraum südlich zur Rettenbacher Straße
einzuhalten.
Kosten für erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum
(insbesondere Bordstein-absenkungen, Versetzung von Schaltschränken und
Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind
von den Antragstellern zu entrichten.