Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 2

Beschluss:

Billigungs- und Auslegungsbeschluss:

Der Gemeinderat beschließt, den geänderten Entwurf zum Interkommunalen sachlichen Teilflächennutzungsplan gem. § 204 Abs. 1 Satz 1 in der Fassung vom 05.07.2013. Die Verwaltung wird beauftragt die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB einzuleiten.

 

Hinweis aus dem Gemeinderat:

Die Gemeinderatsmitglieder sind einhellig der Meinung, dass im nächsten Verfahrensschritt etwaige Beeinträchtigungen des Waldkindergartens genau geprüft werden sollen.