Beschluss:
Billigungs- und
Auslegungsbeschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den geänderten Entwurf zum Interkommunalen
sachlichen Teilflächennutzungsplan gem. § 204 Abs. 1 Satz 1 in der Fassung vom
05.07.2013. Die Verwaltung wird beauftragt die Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 2 BauGB einzuleiten.
Hinweis aus dem Gemeinderat:
Die Gemeinderatsmitglieder sind einhellig der Meinung, dass im nächsten
Verfahrensschritt etwaige Beeinträchtigungen des Waldkindergartens genau
geprüft werden sollen.