Beschluss:
Die Gemeinde
Petershausen ergänzt Ihren Beschluss vom 27.06.2013 zum Entwurf der Neufassung
des LEP wie folgt:
- Die
Einfügung des Wortes „möglichst“ im Ziel 3.3 und die Streichung des Wortes
„nur“ müssen als Ausdruck der Lockerung der strengen Regel zum
Anbindungsgebot beibehalten bleiben.
- Als
weitere Ausnahme von der strengen Vorschrift des Anbindungsgebots soll die
Entwicklung von interkommunalen Gewerbegebieten aufgenommen werden.“