Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum Antrag auf Nutzungsänderung in eine Künstlerwerkstatt vom 31.07.2013 gem. § 34 BauGB. Die gem. der Stellplatzsatzung erforderlichen 4 Stellplätze müssen auf dem Grundstück nachgewiesen werden.
Kosten für
erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere
Bordstein-absenkungen, Versetzung von Schaltschränken und
Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind
von den Antragstellern zu entrichten.
Beschluss:
Der Antrag wird
zurückgestellt, bis eine umfassende Betriebsbeschreibung vorliegt, aus der
hervorgeht, welche Lärmimmissionen aus der Nutzung zu erwarten sind und welche
lärmrelevanten Tätigkeiten durchgeführt werden und wurden. Die vorgelegte
Beschreibung vom 04.09.2013 ist hierzu nicht aussagekräftig.