Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum Antrag auf Nutzungsänderung in eine Künstlerwerkstatt vom 31.07.2013 gem. § 34 BauGB. Die gem. der Stellplatzsatzung erforderlichen 4 Stellplätze müssen auf dem Grundstück nachgewiesen werden.

Kosten für erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere Bordstein-absenkungen, Versetzung von Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind von den Antragstellern zu entrichten.

 

 

Beschluss:

Der Antrag wird zurückgestellt, bis eine umfassende Betriebsbeschreibung vorliegt, aus der hervorgeht, welche Lärmimmissionen aus der Nutzung zu erwarten sind und welche lärmrelevanten Tätigkeiten durchgeführt werden und wurden. Die vorgelegte Beschreibung vom 04.09.2013 ist hierzu nicht aussagekräftig.